Doppelt profitieren
Als Mitglied der KWG sind die Mieter selbst ein Teil der Genossenschaft. Sie haben die Möglichkeit, auf Mitgliederversammlungen Ihre Wünsche und Anregungen zu diskutieren und können dort auch aktiv an Entscheidungen mitwirken. Das schafft nicht nur eine große Transparenz, daraus erwächst auf beiden Seiten auch ein großes Vertrauen. Grundlage des Miteinanders ist die Satzung der KWG.Satzung der KWG herunterladen (PDF)
Und so werden Sie Mitglied: Wenn Sie bei der KWG eine passende Wohnung für sich gefunden haben, erwerben Sie zusammen mit dem Mietvertragsabschluss Anteile an der Genossenschaft. Die Zahl Ihrer Anteile richtet sich nach der Größe der Wohnung. Ihre Einlage wird jährlich verzinst, zuletzt mit hohen vier Prozent vor Steuern. Die Dividende kann auch wiederangelegt werden, so dass ihr Anteil über die Jahre zu einem kleinen Polster für den Ruhestand anwächst.
Freistellungsauftrag erteilen (PDF)
So verwundert es wenig, dass die überwiegende Mehrzahl der Mieter sich nicht nur gut aufgehoben fühlt, sondern ihre KWG gerne weiterempfiehlt:
















