Die Haltung von Katzen ist ohne Zustimmung durch die KWG nicht gestattet. Wenn die Hausgemeinschaft keine Einwände erhebt, kann eine Katze in der Wohnung gehalten werden. Bitte beachten Sie: Es dürfen keine Geruchs- oder Geräuschbelästigungen für die Mitbewohner auftreten. Bitte verursachen Sie keine Verstopfungen in den Sanitärobjekten durch Katzenstreu. Verschmutzungen sollten Sie umgehend beseitigen. Außerdem haften Sie für Schäden, die durch die Katze verursacht wurden. Die Katze darf nicht zu Zuchtzwecken gehalten werden.