Räum- und Streupflicht

Im gesamten Wohnungsbestand der KWG wird die Schneeräumung und Abstumpfung von eisglatten Flächen zentral durch von uns beauftragte Firmen durchgeführt und mit den Betriebskosten abgerechnet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die KWG unter 05201 8157-0.

Rauchen

Das Rauchen im Treppenhaus oder im Keller ist nicht gestattet, da andere Mieter sich dadurch belästigt fühlen können. Dagegen ist das Rauchen auf dem Balkon der eigenen Wohnung grundsätzlich gestattet. Nachbarn können dieses nicht mit der Begründung verbieten, der Rauch dringe in die Wohnräume ein und mache sich dort belästigend bemerkbar.

Pkw

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen richtet sich grundsätzlich nach den in der Hausordnung festgelegten Bestimmungen oder nach individuellen Vereinbarungen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Fahrzeugen nicht auf dem Hof, den Gehwegen und Grünflächen abstellen.

Notfall

Notfälle sind z. B. Brände, Explosionen, Rohrbrüche, Wassereinbrüche, Abflussverstopfungen und Ausfälle der Elektroanlage des Hauses. Tritt in dem von Ihnen bewohnten Haus oder in Ihrer Wohnung ein solcher Notfall auf, melden Sie diesen bitte telefonisch über unseren 24-Stunden-Notruf: 05201 8157-0 oder direkt z. B. bei der Feuerwehr (Tel. 112). Bitte helfen Sie mit: Je eher…

Musik

Sie dürfen als Mieter in Ihrer Wohnung musizieren, Musik hören und fernsehen. Allerdings dürfen Sie dabei die Nachbarn nicht stören. Dies gilt vor allen Dingen während der allgemeinen Ruhezeiten. In den Ruhezeiten muss auf jeden Fall Zimmerlautstärke eingehalten werden. Vermieter und Mieter können über das Musizieren im Mietvertrag entsprechende Vereinbarungen treffen.

Müll

Bitte beachten Sie, dass Müll nur in die dafür vorgesehenen Gefäße gehört. Bitte halten Sie auch die Mülltonnenstandplätze stets sauber. Nicht gesäuberte Tonnenstandplätze werden durch unsere Handwerker gesäubert. Die Kosten werden dann auf die Betriebskosten der jeweiligen Mieter umgelegt. Sollte die Tonnenkapazität nicht ausreichend oder zu hoch sein, ist eine Anpassung möglich. Wir bitten Sie…

Mitgliedschaft KWG

Als Mitglied der KWG sind Sie ein Teil der Genossenschaft. Sie haben die Möglichkeit, auf Mitgliederversammlungen Ihre Wünsche und Anregungen zu diskutieren und können dort auch aktiv auf Entscheidungen Einfluss nehmen. Das schafft nicht nur eine große Transparenz und Fairness auf beiden Seiten, sondern führt dazu, dass die meisten KWGler sich mit ihrer Genossenschaft besonders…

Mietvertrag

Der Mietvertrag (Nutzungsvertrag) regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Mieter und der KGW Halle. Der Vertrag muss dabei enthalten: die Vertragsparteien die genaue Bezeichnung der Wohnung die vereinbarte oder bestimmbare Miete mit Nebenkosten den Beginn des Mietverhältnisses die Unterschriften der Vertragspartner

Schäden/Reparaturen

Benachrichtigen Sie uns bitte sofort, wenn Sie einen Schaden in Ihrer Wohnung, im Haus oder in den Außenanlagen feststellen. Liegt uns Ihre Meldung vor, beauftragen wir einen Handwerker, der sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzt. Bitte ermöglichen Sie dem Handwerker zur verabredeten Zeit Zugang zu Ihrer Wohnung, um eine schnelle Schadenbeseitigung gewährleisten zu…

Lebensgefährte

Ihr Lebensgefährte soll mit in die Wohnung einziehen? Dann bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Information, damit wir den Nachzug des Partners prüfen und offiziell erlauben können.