Sie dürfen als Mieter in Ihrer Wohnung musizieren, Musik hören und fernsehen. Allerdings dürfen Sie dabei die Nachbarn nicht stören. Dies gilt vor allen Dingen während der allgemeinen Ruhezeiten. In den Ruhezeiten muss auf jeden Fall Zimmerlautstärke eingehalten werden. Vermieter und Mieter können über das Musizieren im Mietvertrag entsprechende Vereinbarungen treffen.