Die Ruhezeiten sind in der Hausordnung eindeutig geregelt. Diese gelten in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr sowie 13.00 bis 15.00 Uhr. In dieser Zeit sind z. B. Radios, Fernseher und Stereoanlagen nur in Zimmerlautstärke zu betreiben. Bohren, Hämmern usw. ist in dieser Zeit nicht gestattet.