Lebensgefährte
Ihr Lebensgefährte soll mit in die Wohnung einziehen? Dann bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Information, damit wir den Nachzug des Partners prüfen und offiziell erlauben können.
Ihr Lebensgefährte soll mit in die Wohnung einziehen? Dann bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Information, damit wir den Nachzug des Partners prüfen und offiziell erlauben können.
Lärmbelästigungen führen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermieter. Grundsätzlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung durch den Mieter, Geräte wie Fernseher, Radio oder Staubsauger, elektrische Küchengeräte o.ä., zu benutzen, auch wenn damit diverse Geräusche verbunden sind. Ebenso sind Sie als Mieter ohne weiteres berechtigt, Besuch zu empfangen und in der Wohnung zu feiern.…