Lärmbelästigungen führen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermieter. Grundsätzlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung durch den Mieter, Geräte wie Fernseher, Radio oder Staubsauger, elektrische Küchengeräte o.ä., zu benutzen, auch wenn damit diverse Geräusche verbunden sind. Ebenso sind Sie als Mieter ohne weiteres berechtigt, Besuch zu empfangen und in der Wohnung zu feiern. Jedoch ist auf das Ruhebedürfnis der anderen Wohnungsmieter stets Rücksicht zu nehmen. Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, die die anderen übermäßig beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Unabhängig von bestimmten Ruhezeiten ist es zumutbar, Radio, Fernseher oder Stereoanlage stets in Zimmerlautstärke zu betreiben.