Bei Feiern und Partys in der eigenen Wohnung nehmen Sie bitte Rücksicht auf die anderen Hausbewohner. Sagen Sie Ihnen rechtzeitig Bescheid und beachten Sie das Recht auf Nachtruhe (ab 22.00 Uhr). Bei besonderen Anlässen (Hochzeit, Silvester, Karneval) ist eine Störung zumutbar. Weitere Informationen finden Sie unter Lärm.