Ruhezeiten

Die Ruhezeiten sind in der Hausordnung eindeutig geregelt. Diese gelten in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr sowie 13.00 bis 15.00 Uhr. In dieser Zeit sind z. B. Radios, Fernseher und Stereoanlagen nur in Zimmerlautstärke zu betreiben. Bohren, Hämmern usw. ist in dieser Zeit nicht gestattet.

Räum- und Streupflicht

Im gesamten Wohnungsbestand der KWG wird die Schneeräumung und Abstumpfung von eisglatten Flächen zentral durch von uns beauftragte Firmen durchgeführt und mit den Betriebskosten abgerechnet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die KWG unter 05201 8157-0.

Rauchen

Das Rauchen im Treppenhaus oder im Keller ist nicht gestattet, da andere Mieter sich dadurch belästigt fühlen können. Dagegen ist das Rauchen auf dem Balkon der eigenen Wohnung grundsätzlich gestattet. Nachbarn können dieses nicht mit der Begründung verbieten, der Rauch dringe in die Wohnräume ein und mache sich dort belästigend bemerkbar.