Das Rauchen im Treppenhaus oder im Keller ist nicht gestattet, da andere Mieter sich dadurch belästigt fühlen können.
Dagegen ist das Rauchen auf dem Balkon der eigenen Wohnung grundsätzlich gestattet. Nachbarn können dieses nicht mit der Begründung verbieten, der Rauch dringe in die Wohnräume ein und mache sich dort belästigend bemerkbar.