Türschilder

Sie können am Hauseingang, an Wohnungs- und Kellertür sowie am Briefkasten ein Namensschild anbringen. Ist das Mietverhältnis beendet und Sie ziehen aus, entfernen Sie bitte die von Ihnen angebrachten Schilder wieder. Um Unstimmigkeiten vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen die Beschilderung für Klingelanlage und Briefkasten zu verwenden, die von uns bei Mietvertragsbeginn für Sie angefertigt wurden. Wir…

Treppenhäuser

Die KWG renoviert planmäßig im Rahmen der Sanierung Treppenhäuser. Leider werden vor allem bei Umzügen leicht Wände oder Treppenhandläufe beschädigt. Der pflegliche Umgang mit dem Gemeingut sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein. Weitere Informationen zur Begehbarkeit der Treppenhäuser finden Sie hier.

Tod eines Mieters

Der Mietvertrag wird vererbt, er endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Vermieter und Erben haben das Recht zur Kündigung. Der Ehegatte des verstorbenen Mieters führt den Mietvertrag allein fort, muss den Vermieter aber vom Tod des Partners in Kenntnis setzen. Wollen zum Haushalt gehörende Familienangehörige nicht in den Mietvertrag eintreten, ist dieses dem…