Sie können am Hauseingang, an Wohnungs- und Kellertür sowie am Briefkasten ein Namensschild anbringen. Ist das Mietverhältnis beendet und Sie ziehen aus, entfernen Sie bitte die von Ihnen angebrachten Schilder wieder. Um Unstimmigkeiten vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen die Beschilderung für Klingelanlage und Briefkasten zu verwenden, die von uns bei Mietvertragsbeginn für Sie angefertigt wurden. Wir möchten damit erreichen, dass die Wohnanlage ein einheitliches Erscheinungsbild bietet.