Grundsätzlich müssen Sie alle baulichen Veränderungen bzw. Modernisierungen in den Wohnungen der KWG Halle genehmigen lassen. Dazu zählen:

  • das Anbringen von Außenjalousien, Markisen, Vordächern und Antennen
  • Wanddurchbrüche, Abbruch und Einziehen von nicht tragenden Raumabtrennungen
  • Veränderungen von Wänden, Decken und Fußböden in Form von Kunststoff- bzw. Holzverkleidungen sowie das feste Verlegen von Teppichböden
  • Veränderungen an Türen und Fenstern
  • Neuverlegen von Elektro- und Sanitärleitungen einschließlich Fliesen oder Umbauten im Bad
  • Veränderungen der Heizungsmöglichkeiten

Falls Ausstattungsgegenstände repariert bzw. erneuert werden müssen, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Die KWG Halle entscheidet dann darüber, wann etwas wo erneuert werden kann.