Wir empfehlen Ihnen, eine Hausratversicherung abzuschließen. Mit dieser Versicherung wird Ihr gesamter Hausrat erfasst – also alle Gegenstände, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Somit sind auch alle fremden Dinge (auch die des Vermieters) mitversichert. Wenn also von Ihnen ein Schaden an der Mietsache verursacht wurde, wird Ihre Hausratversicherung ggf. auch für diesen Schaden aufkommen müssen. Anders als bei der privaten Haftpflichtversicherung, die jeder Mieter zu seiner eigenen Sicherheit unbedingt abschließen sollte, sind durch die Hausratsversicherung in der Regel nur Schäden versichert, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch verursacht wurden, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist (§ 61 Versicherungsvertragsgesetz). Wichtig: Da von der Hausratversicherung auch fremde Sachen erfasst werden, muss darauf geachtet werden, dass Sie mit dem vereinbarten Versicherungsbetrag nicht unterversichert sind. Informieren Sie sich bitte bei verschiedenen Versicherungsträgern.