Die Haltung von Hunden ist ohne Zustimmung durch die KWG nicht gestattet. Ob wir der Haltung eines Hundes zustimmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Größe und Art des Hundes, der Nachweis über Entrichtung der Hundesteuer und die Zustimmung der übrigen Hausgemeinschaft. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn Unzulänglichkeiten auftreten. Ihr Hund ist innerhalb der Wohnanlage stets an der Leine zu führen. Verschmutzungen einschließlich Hundekot in den Außenanlagen beseitigen Sie bitte umgehend. Für durch den Hund verursachte Schäden an Sachen und Personen müssen Sie haften. Bitte beachten Sie, dass Ihre Mitbewohner durch den Hund nicht belästigt werden dürfen. Auch Geruchsbelästigung und Lärm durch Gebell sind zu vermeiden. Die Haltung von Kampfhunden ist untersagt.