Private oder kommunale Kinderspielplätze für Kinder bis zu 14 Jahren sind sowohl in reinen als auch in allgemeinen Wohngebieten (erst recht natürlich etwa in Mischgebieten) nach der Rechtsprechung baurechtlich nicht nur zulässig, sondern geboten. So werden gefahrlose Spielmöglichkeiten geschaffen, die nahe an den Wohnungen liegen, in denen Kinder leben. Bitte tolerieren Sie den Lärm von Kinderspielplätzen in Ihrer Nachbarschaft. Selbst wenn der Lärm, den spielende Kinder verursachen, manchmal schwer erträglich sein mag, ist er als Lebensäußerung unvermeidbar und deshalb in einem Wohngebiet der Nachbarschaft zuzumuten.