Als Mieter erhalten Sie die Schlüssel für Haus- und Wohnungstür sowie andere verschließbaren Räume. Wenn Sie zusätzliche Schlüssel benötigen (z. B. weil Sie eine große Familie sind), können Sie diese auf Ihre Kosten anfertigen lassen. Endet das Mietverhältnis, ist der Mieter verpflichtet, sämtliche Schlüssel (auch zusätzlich angefertigte) zurückzugeben. Fehlende Schlüssel sind der KGW Halle zu ersetzen.