Haben Sie kein ausreichendes Einkommen, so können Sie Geld als Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen – zum Beispiel weil Sie arbeitslos (Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV genannt), oder krank sind, eine Behinderung haben oder eine zu geringe Rente beziehen. Möchten Sie als Sozialhilfeempfänger umziehen, sollten Sie sich vor Abschluss des neuen Mietvertrages mit dem Jobcenter Nord des Kreises Gütersloh in Halle in Verbindung setzen, damit die neuen Wohnkosten auf Angemessenheit überprüft werden können. Die Adresse finden Sie hier.