Wie oft eine Straße gereinigt wird, legt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung fest. Die Höhe der Kosten, die uns die Stadtreinigung pro Haus für Straßenreinigung in Rechnung stellt, hängt u.a. von der Häufigkeit der Reinigung und von der Größe des Grundstückes ab. Diese Kosten gehören zu den Betriebskosten und beziehen sich nur auf öffentliche Straßen. Deshalb muss beispielsweise die Schnee- und Eisbeseitigung auf Gebäudezufahrten und Privatwegen an den Häusern separat erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter Räum- und Streupflicht.