Möchten Sie eine preisgünstige Sozialwohnung mieten, müssen Sie mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) nachweisen, dass Sie zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt ist. Einen einkommensabhängigen WBS kann jeder volljährige Bürger für sich und seine Familie beantragen. Lebensgemeinschaften, die nachweisen, dass sie bereits mindestens ein Jahr einen gemeinsamen Haushalt führen, können ebenfalls einen gemeinsamen einkommensabhängigen WBS beantragen. Der WBS gilt nur für die Dauer eines Jahres und muss dann neu beantragt werden. Weitere Informationen zum WBS können auf dem Landesportal „Wir in NRW“ nachlesen.