Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu Ihren Wohnkosten, auf den Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben. Diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nicht selbständig in der Lage sind, eine angemessene Wohnung zu bezahlen, erhalten diesen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wohngeld kann grundsätzlich jeder Mieter beantragen, d. h. Mieter von öffentlich geförderten und von frei finanzierten Wohnungen. Studenten und Auszubildende gehen aber im Regelfall leer aus. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Wohngeldstelle prüft aufgrund der zu erbringenden Nachweise, ob die Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch erfüllt sind. Erforderliche Mieterbescheinigungen sind bei uns erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter Sozialhilfe.