Die Wohnungsabnahme dient dazu, die Wohnung bei Vertragsende dem Vermieter zu übergeben. Zum Termin der Wohnungsabnahme wird die Wohnung besichtigt, um dabei die Zählerstände der Verbrauchsgeräte für Heizung, Strom, Kaltwasser und Warmwasser abzulesen und um mögliche Mängel der Wohnung festzustellen. Der Zustand der Wohnung, evtl. noch vom Mieter zu erledigende Arbeiten sowie sämtliche Zählerstände werden in einem Protokoll festgehalten, das von Mieter und Vermieter unterschrieben wird. Abschließend werden sämtliche Wohnungs- und Hausschlüssel an den Vermieter übergeben.