Fluchtwege

Hauseingänge, Treppen und Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie freigehalten werden. Wir bitten Sie deshalb zu vermeiden, die Fluchtwege durch Fahrräder, Kinderwagen usw. zu versperren. Ist ein Fahrradkeller vorhanden, müssen sie hier untergestellt werden, sonst in dem zur Wohnung gehörenden Kellerraum. Mopeds, Elektro-Scooter oder Elektro-Roller dürfen wegen der Brandgefahr weder im Flur…

Fernsehen

Mehr als 90% der KWG-Wohnungen sind mit einem Multimediaanschluss von Vodafone ausgestattet. In dem von der KWG ausgehandelten Basispaket, das bereits in den Betriebskosten enthalten ist, können Sie folgende Inhalte nutzen:  Bis zu 95 digitale TV-Programme in hervorragender Bild- und Tonqualität – davon derzeit rund 30 Sender sogar in brillanter HD-Qualität. Dazu rund 70 digitale…

Feiern

Bei Feiern und Partys in der eigenen Wohnung nehmen Sie bitte Rücksicht auf die anderen Hausbewohner. Sagen Sie Ihnen rechtzeitig Bescheid und beachten Sie das Recht auf Nachtruhe (ab 22.00 Uhr). Bei besonderen Anlässen (Hochzeit, Silvester, Karneval) ist eine Störung zumutbar. Weitere Informationen finden Sie unter Lärm.

Fahrräder

Fahrräder dürfen Sie nur in die Wohnung mitnehmen, wenn kein geeigneter, zumutbarer Abstellplatz vorhanden ist. Die KWG Halle kann Ihnen einen entsprechenden Abstellplatz für das Fahrrad zuweisen und somit die Mitnahme in die Wohnung untersagen. Im Hausflur, auf Zugängen, im Hof und auf anderen, nicht zur alleinigen Benutzung vermieteten Flächen, dürfen Fahrräder nur mit ausdrücklicher…