Fahrräder dürfen Sie nur in die Wohnung mitnehmen, wenn kein geeigneter, zumutbarer Abstellplatz vorhanden ist. Die KWG Halle kann Ihnen einen entsprechenden Abstellplatz für das Fahrrad zuweisen und somit die Mitnahme in die Wohnung untersagen. Im Hausflur, auf Zugängen, im Hof und auf anderen, nicht zur alleinigen Benutzung vermieteten Flächen, dürfen Fahrräder nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KWG Halle abgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.