Notruf

Polizei/Notruf:110
Feuerwehr/Rettungsleitstelle:112
Allgemeiner ärztlicher
Notdienst Kreis Gütersloh:
05201 19292
Gift-Notrufzentrale (bundesweit):0228 287-3211
Apotheken-Notdienste
(Kostenlose Hotline):
0800 0022833

KWG-Service

Sie haben Wasser im Keller, die Heizung tropft oder Ihre Dusche läuft nicht ab?

Innerhalb unserer Büro-Öffnungszeiten hilft Ihnen dann unsere Zentrale unter 05201 8157-0.

Abends und nachts hilft unser technischer Notdienst unter 05201 8157-0.

Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise! und melden nicht Brandeiliges über das nachfolgende Formular.

Schaden melden

Sie haben einen Schaden endeckt oder möchten uns einen Hinweis geben und die Behebung ist nicht dringend, dann nutzen Sie bitte unser Online-Formular um das Problem zu umschreiben:

Hausmeister

Ulrich Bösebeck

Hausmeister


Daniel Hoffmann

Hausmeister


Björn Hübner

Hausmeister


Hartmut Maßmann

Hausmeister


Wichtige Adressen

Städte und Kommunen

Stadt Borgholzhausen
Schulstraße 5
33829 Borgholzhausen
Tel. 05425 807-0
Fax: 05425 807-99
borgholzhausen@gt-net.de
www.borgholzhausen.de
Bürgerberatung: 05425 807-34 /-35
Einwohnermeldeamt: 05425 807-0
Mülltonnenanmeldung: 05425 807-0
Sozialamt: 05425 807-0
Polizei: 05425 930003
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Tel. 05423 954-0
Fax 05423 954-114
mail@versmold.de
www.versmold.de
Einwohnermeldeamt: 05423 954-0
Anmeldung Mülltonnen: 05423 954-135
Sozialamt: 05423 954-0
Polizei: 05423 9489-0
Stadt Halle
Ravensberger Str. 1
33790 Halle (Westf.)
Telefon: 05201 183-0
Telefax: 05201 183-110
hallewestfalen@gt-net.de
www.hallewestfalen.de
Bürgerberatung: 05201 183-152
Einwohnermeldeamt: 05201 183-154
Sozialamt: 05201 183-232
Anmeldung Müll: 05201 183-136
Polizei: 05201 8156-0
Stadt Werther
Mühlenstraße 2
33824 Werther (Westf.)
Telefon: 05203 705-0
Telefax: 05203 705-88
info@stadt-werther.de
www.stadt-werther.de
Einwohnerservice: 05203 705-44, -45, -41
Sozialamt: 05203 705-29, -30, -31, -32
Anmelden Müll: 05203 705-52
Polizei: 05203 884611
Gemeinde Steinhagen
Am Pulverbach 25
33803 Steinhagen
Tel. 05204 997-0
Fax 05204 997-225
steinhagen@gt-net.de
www.steinhagen.de
Bürgerberatung: 05204 997-118
Einwohnermeldeamt: 05204 997-0
Sozialamt: 05204 997-209
Mülltonnenanmeldung: 05204 997 0
Polizei: 05204 928919
Kreis Gütersloh
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Tel. 05241 85-0
www.kreis-guetersloh.de
Sozialamt „GT Aktiv“
Tel. 05201 7360-159

Arbeitsvermittlung und ALGII

Das Jobcenter Kreis Gütersloh ist für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Gütersloh nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Arbeitslosengeld II genannt, ist eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung, die allen Arbeitssuchenden zusteht, die erwerbsfähig sind und keinen oder einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. Von Halle aus betreuen Arbeitsvermittler und Fallmanager die Klienten in Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Versmold und Werther.

Jobcenter Kreis Gütersloh
Standort Halle (Westf.)
Kättkenstraße 12
33790 Halle (Westf.)
Tel. 05241 85 48 32
Fax 05241 85 48 31
www.gtaktiv.de

Rauchmelder-Service

Die KWG hat bis zum Stichtag 31.12.2016 alle ihre Wohnungen mit Rauchmeldern (die Profis sagen Rauch-Warnmelder!) ausgestattet. Diese sind an den Zimmerdecken in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht.

Um die dauerhafte Funktionssicherheit zu gewährleisten, haben wir die drei Firmen ISTA, Minol und Techem mit der Installation und der jährlichen Wartung/ Funktionsprüfung beauftragt. Jeder dieser Dienstleister bietet Ihnen eine Service-Telefonnummer an, die bei Fragen oder bei Fehlfunktionen hilft. Bitte rufen Sie dort zuerst an, bevor Sie sich an unseren Mieter-Service wenden. Vielen Dank.

Sollten Sie auf den zuvor beschriebenen Wegen keine Hilfe finden, geben Sie uns bitte eine Info an 05201-8157-0 oder per E-Mail an info@kwg-halle.de. Sollten Sie das bei Ihnen verbaute Gerät nicht in der oben abgebildeten Liste finden, dann haben Sie ein früheres Modell. Bitte rufen Sie dann unsere Techniker an, damit das oder die Geräte zeitnah geprüft werden können. Danke.

Fabrikat und Lieferant
ISTA Fumonic 3 Radio
Service-Hotline
0201 507 444 97
ista.de
Minol Minoprotect 3 Radio
Service-Hotline
0711 9491 1999
Minol Rauchmelder
Techem Funkrauchwarnmelder 2
Service-Hotline
0800 20 012 64
(6 ct/Anruf dt. Festnetz,
max. 42 ct/Min. Mobilfunk)
Techem Rauchwarnmelder

Vordrucke & Formulare

Als servicebewusster Vermieter wollen wir Ihnen die Kommunikation mit uns so leicht wie möglich machen. Auf Wunsch erhalten Sie von uns alle nötigen Vorlagen, die in schriftlicher Form nötig sind. Ob Einzugsermächtigung, Arbeitgeberbescheinigung oder Kündigungsschreiben, wir haben für Sie das richtige Formular.

Schreiben Sie unserer Zentrale einfach eine Mail oder rufen Sie uns an. Wir schicken Ihnen dann das gewünschte Formular zu.

Sandra Fischer

Empfang


Ute Müller

Empfang


Mieter
Lexikon

Kleines ABC für KWG-Mieter

In einem kleinen Mieter-Lexikon haben wir für Sie Antworten auf ganz viele Fragen zusammengestellt. Wer bereits seit Jahren zur Miete wohnt, wird viele Stichworte schon kennen. Wer zum ersten Mal in die eigenen vier Wände zieht, mag hier wertvolle Tipps finden. Klicken Sie einfach auf das Stichwort:

A

Als Mieter dürfen Sie Ihren Wagen nicht mit Leitungswasser aus dem Haus waschen, da das Leitungswasser nur für den normalen Gebrauch bestimmt ist und der Wasserverbrauch auf die Betriebskosten umgelegt wird. Die anderen Hausbewohner müssten diesen Mehrverbrauch an Wasser mitbezahlen. Auch bitten wir Sie darum, dass Sie darauf verzichten, die Autos auf Höfen und Straßen zu waschen, damit das Grundwasser nicht verunreinigt wird.

Wenn in der Heizperiode im ganzen Haus die Heizung ausfällt, rufen Sie bitte den KWG-Notdienst unter 05201-8157-0.

Bei Einschluss in einem Personenaufzug drücken Sie bitte die Notfalltaste. Sie werden dann mit dem Notdienst des beauftragten Wartungsunternehmens verbunden. Oder verständigen Sie mit Ihrem Mobiltelefon die Feuerwehr unter dem Notruf 112.

Es ist untersagt, in die Toiletten und Ausgussbecken Haus- und Küchenabfälle, Windeln, Katzenstreu usw. zu werfen, da diese leicht zu Rohrverstopfungen führen und dadurch erhebliche Schäden entstehen können.

B

Die KWG Halle legt die Kosten für die Nebenleistungen (Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten) auf Sie als Mieter um. Zu den Betriebskosten gehören im Wesentlichen:

  • laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
  • Kosten der Wasserversorgung
  • Kosten der Entwässerung
  • Aufzugskosten
  • Kosten der Straßenreinigung
  • Kosten der Müllabfuhr
  • Kosten der Hausreinigung
  • Kosten der Ungezieferbekämpfung
  • Kosten der Gartenpflege
  • Kosten der Beleuchtung
  • Kosten der Schornsteinreinigung
  • Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Kosten des Hauswarts
  • Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage
  • Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage
  • Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung
  • Kosten für das Reinigen von Dachrinnen
  • Kosten für die Überwachung und Prüfung von Feuerlöschgeräten
  • Kosten für die Überwachung und Prüfung von Blitzableiteranlagen
  • sonstige Betriebskosten

Grundsätzlich müssen Sie alle baulichen Veränderungen bzw. Modernisierungen in den Wohnungen der KWG Halle genehmigen lassen. Dazu zählen:

  • das Anbringen von Außenjalousien, Markisen, Vordächern und Antennen
  • Wanddurchbrüche, Abbruch und Einziehen von nicht tragenden Raumabtrennungen
  • Veränderungen von Wänden, Decken und Fußböden in Form von Kunststoff- bzw. Holzverkleidungen sowie das feste Verlegen von Teppichböden
  • Veränderungen an Türen und Fenstern
  • Neuverlegen von Elektro- und Sanitärleitungen einschließlich Fliesen oder Umbauten im Bad
  • Veränderungen der Heizungsmöglichkeiten

Falls Ausstattungsgegenstände repariert bzw. erneuert werden müssen, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Die KWG Halle entscheidet dann darüber, wann etwas wo erneuert werden kann.

Im Nutzungsvertrag ist vereinbart, dass Sie für sämtliche Zahlungen ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen. Das hat viele Vorteile: (1) Sie müssen als Mieter nicht ständig an Zahlungstermine denken, (2) es kommt nicht zu lästigen Erinnerungen aufgrund vergessener Zahlungen und (3) das Ausfüllen von herkömmlichen oder Online-Formularen entfällt. Entsteht für Sie ein Guthaben, z.B. aus der Betriebskostenabrechnung, wird automatisch eine Verrechnung mit der nächsten Miete vorgenommen. Außerdem können Sie nicht berechtigte Abbuchungen bis zu einem Zeitraum von 6 Wochen widerrufen. Bei Änderungen Ihrer Kontodaten denken Sie bitte daran, uns Ihre neue Bankverbindung wenigstens zehn Werktage oder zwei Wochen vor dem nächsten Zahlungstermin mitzuteilen.

E

Ziehen Sie als Neubürger in den Altkreis Halle, dann ist das Einwohnermeldeamt bzw. die Bürgerberatung Ihrer neuen Heimatstadt ein wichtiger Anlaufpunkt. Ihre Anmeldung ist innerhalb von 8 Tagen erforderlich. Weitere Informationen rund um Ihre Anmeldung erhalten Sie direkt bei den Kommunen Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen, Versmold und Werther. Eine Auflistung der wichtigsten Adressen finden Sie hier.

Bei Wohnungseinbrüchen verständigen Sie bitte die örtliche Polizei über den Notruf 110.

Eheschließung

Sie haben geheiratet? Dann senden Sie bitte eine schriftliche Mitteilung an die KGW Halle, damit wir Ihren Ehepartner in den Mietvertrag aufnehmen können.

Ehescheidung

Im Falle einer Scheidung, kann der ausziehende Mietvertragspartner nur dann aus dem Mietverhältnis ausscheiden, wenn der geschiedene Ehepartner und der Vermieter zustimmen. Wird hier nachlässig gehandelt, können Ansprüche (z. B. auf Miete) auch gegen den Ehepartner, der bereits aus der Wohnung ausgezogen ist, geltend gemacht werden. Bitte teilen Sie uns eine solche Veränderung schriftlich mit. Gleiches trifft zu, wenn sich die Ehepartner oder andere Wohngemeinschaften entscheiden, getrennt zu leben.

F

Hauseingänge, Treppen und Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie freigehalten werden. Wir bitten Sie deshalb zu vermeiden, die Fluchtwege durch Fahrräder, Kinderwagen usw. zu versperren. Ist ein Fahrradkeller vorhanden, müssen sie hier untergestellt werden, sonst in dem zur Wohnung gehörenden Kellerraum. Mopeds, Elektro-Scooter oder Elektro-Roller dürfen wegen der Brandgefahr weder im Flur noch im Keller abgestellt werden.

Bei Feuer oder unklarer Rauchentwicklung sind die Feuerwehr und andere Rettungsdienste ebenfalls unter Tel. 112 zu erreichen.

Mehr als 90% der KWG-Wohnungen sind mit einem Multimediaanschluss von Vodafone ausgestattet. In dem von der KWG ausgehandelten Basispaket, das bereits in den Betriebskosten enthalten ist, können Sie folgende Inhalte nutzen:

  •  Bis zu 95 digitale TV-Programme in hervorragender Bild- und Tonqualität – davon derzeit rund 30 Sender sogar in brillanter HD-Qualität. Dazu rund 70 digitale Radiosender.
  • Auf Abruf und ohne Zusatzkosten: Die HD-Option bietet Ihnen zusätzlich viele beliebte Privatsender in bester HD-Qualität. Insgesamt stehen Ihnen damit sogar rund 50 HD-Sender in brillanter Bildqualität zur Verfügung
    Wichtig: Für den Empfang der HD Option stellt Ihnen Vodafone eine Smartcard zur Verfügung. Sollte Ihr TV-Gerät über keinen entsprechenden Steckplatz verfügen, empfehlen wir Ihnen den HD-Receiver von Vodafone.

Auf Abruf und ohne Zusatzkosten: 6 Mbit Basis-Internetflatrate ohne Zeit- und Volumenbegrenzung. Vodafone stellt Ihnen dafür die  leistungsstarke Connect-Box zur Verfügung. So surfen Sie ohne monatliche Zusatzkosten mit bis zu 6 Mbit/s per WLAN im Internet.

Bei Feiern und Partys in der eigenen Wohnung nehmen Sie bitte Rücksicht auf die anderen Hausbewohner. Sagen Sie Ihnen rechtzeitig Bescheid und beachten Sie das Recht auf Nachtruhe (ab 22.00 Uhr). Bei besonderen Anlässen (Hochzeit, Silvester, Karneval) ist eine Störung zumutbar. Weitere Informationen finden Sie unter Lärm.

Fahrräder dürfen Sie nur in die Wohnung mitnehmen, wenn kein geeigneter, zumutbarer Abstellplatz vorhanden ist. Die KWG Halle kann Ihnen einen entsprechenden Abstellplatz für das Fahrrad zuweisen und somit die Mitnahme in die Wohnung untersagen. Im Hausflur, auf Zugängen, im Hof und auf anderen, nicht zur alleinigen Benutzung vermieteten Flächen, dürfen Fahrräder nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KWG Halle abgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

G

Das Grillen ist auf Loggien, Balkonen und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Holzkohle- oder Elektrogrill handelt, denn durch die Rauch- und Geruchentwicklung können andere Mieter belästigt werden.

Nachdem Sie Ihren neuen Wohnsitz angemeldet haben, werden Sie bald Post von der GEZ bekommen. Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung aller öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender. Sie zieht die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten Rundfunkgebühren für Radios und Fernseher, aber auch für Internetfähige PCs und Handys von den Rundfunkteilnehmern ein. An- und Abmeldeformulare bzw. Auskunft über die aktuelle Höhe der Gebühren erhalten Sie auf www.rundfunkbeitrag.de. Wichtig: Eine Gebührenbefreiung von der gesetzlichen Rundfunk- und Fernsehgebühr kann gegebenenfalls beim örtlichen Sozialamt beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beachten Sie bitte, dass in den Gelben Wertstoffsäcken bzw. den Werkstofftonnen nur Artikel mit dem grünen Punkt gesammelt werden dürfen. Normaler Hausmüll, Tapeten und anderen Abfall entsorgen Sie bitte in den dafür vorgesehenen Behältern. Gelbe Säcke mit falschem Inhalt werden vom Entsorger nicht abgeholt. Die Kosten für die dann notwendige Entsorgung werden auf die Betriebskosten der jeweiligen Mieter umgelegt. Bitte stellen Sie die Gelben Säcke erst am Abend vor dem Entsorgungstermin heraus, damit ein sauberes Erscheinungsbild der Wohnanlage gewährleistet bleibt.

Gärten und Grünanlagen dienen der Verschönerung der Wohnanlagen und der Steigerung der Wohnqualität. Die Kosten für die Pflege von Gärten und Grünanlagen gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten.

H

Die Haltung von Hunden ist ohne Zustimmung durch die KWG nicht gestattet. Ob wir der Haltung eines Hundes zustimmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Größe und Art des Hundes, der Nachweis über Entrichtung der Hundesteuer und die Zustimmung der übrigen Hausgemeinschaft. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn Unzulänglichkeiten auftreten. Ihr Hund ist innerhalb der Wohnanlage stets an der Leine zu führen. Verschmutzungen einschließlich Hundekot in den Außenanlagen beseitigen Sie bitte umgehend. Für durch den Hund verursachte Schäden an Sachen und Personen müssen Sie haften. Bitte beachten Sie, dass Ihre Mitbewohner durch den Hund nicht belästigt werden dürfen. Auch Geruchsbelästigung und Lärm durch Gebell sind zu vermeiden. Die Haltung von Kampfhunden ist untersagt.

Die Verbrauchswerte Ihrer Heizung werden mittels Heizkostenverteiler ausgelesen. Bitte versuchen Sie beim Heizen Energie zu sparen. Hier einige Tipps: Richtig lüften Lüften Sie Ihre Wohnung mehrmals am Tag für kurze Zeit richtig durch! Öffnen Sie dafür die Fenster vollständig und sorgen Sie für Durchzug. Nach fünf bis zehn Minuten ist die schlechte Luft draußen und die frische drinnen. Das bringt mehr als das ständige Lüften per Kippstellung der Fenster. Die Heizkörper bzw. der Thermostat müssen beim Lüften abgedreht werden, sonst wird nur unnötig zum Fenster heraus geheizt. Der Raum kühlt während der kurzen Lüftungszeiten nicht aus. Raumtemperatur absenken Schon mit einem Grad weniger Heiztemperatur können sechs Prozent Energie eingespart werden. Im Wohnzimmer und in der Küche reichen in den allermeisten Fällen 20 – 22 °C aus, im Badezimmer 21 °C, auf den Fluren 18 °C und im Schlafzimmer ebenfalls 18 °C. Noch zwei Tipps: Mit einem Thermostat lassen sich die Temperaturen leicht kontrollieren. Und: Drehen Sie die Heizung beim Verlassen der Wohnung nicht ganz herunter, weil die Wohnung sonst zu sehr auskühlt. Luftfeuchtigkeit kontrollieren Die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung sollte zwischen 35 und 55 Prozent liegen. Das sorgt nicht nur für ein angenehmes Wohnklima, sondern beugt auch Schimmelbildung vor. Weil sich trockene Luft zudem schneller aufheizen lässt, können Sie auch die Raumtemperatur reduzieren. Tipp: Die Luftfeuchtigkeit lässt sich am besten mit einem digitalen Hygrometer kontrollieren, das im Fachhandel erhältlich ist.

Ein Heizkostenverteiler (HKV) ist ein Erfassungsgerät zur verbrauchsabhängigen Berechnung von Heizkosten. Durch die Verhältnisrechnung beim Erfassen der Ergebnisse von mehreren gleichartigen Heizkostenverteilern lassen sich in der Heizkostenabrechnung die individuellen Kosten der einzelnen Mieter ermitteln.

Das Halten von Tieren ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hiervon ausgenommen sind jedoch Kleintiere wie zum Beispiel Wellensittiche, Fische und Hamster. Lassen Sie sich in jedem Fall in Ihrem eigenen Interesse eine schriftliche Genehmigung für Ihren „Liebling“ geben. Zur Haltung von Hunden und Katzen gibt es weitere Informationen.

Wir empfehlen Ihnen, eine Hausratversicherung abzuschließen. Mit dieser Versicherung wird Ihr gesamter Hausrat erfasst – also alle Gegenstände, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Somit sind auch alle fremden Dinge (auch die des Vermieters) mitversichert. Wenn also von Ihnen ein Schaden an der Mietsache verursacht wurde, wird Ihre Hausratversicherung ggf. auch für diesen Schaden aufkommen müssen. Anders als bei der privaten Haftpflichtversicherung, die jeder Mieter zu seiner eigenen Sicherheit unbedingt abschließen sollte, sind durch die Hausratsversicherung in der Regel nur Schäden versichert, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch verursacht wurden, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist (§ 61 Versicherungsvertragsgesetz). Wichtig: Da von der Hausratversicherung auch fremde Sachen erfasst werden, muss darauf geachtet werden, dass Sie mit dem vereinbarten Versicherungsbetrag nicht unterversichert sind. Informieren Sie sich bitte bei verschiedenen Versicherungsträgern.

Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Die KWG bittet Sie als Mieter deshalb darum, die Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, einzuhalten.

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert. Die Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und – je nach Ausstattung – Vermögensschäden, für die Sie als Mieter gerade stehen müssen. Tritt der Schadenfall ein, überprüft die Versicherung für Sie (bzw. für eine mitversicherte Person), ob der Schadensersatzanspruch gerechtfertigt ist. Bitte informieren Sie sich ausführlich und vergleichen Sie dabei die Angebote verschiedener Versicherungsanbieter.

K

Die Kündigungsfrist für eine Wohnung beträgt in der Regel 3 Monate. Liegt die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns vor, zählt der laufende Monat mit zur Kündigungsfrist. Liegt die Kündigung erst am 4. Werktag oder später vor, beginnt die Kündigungsfrist erst ab dem nächsten Monat zu laufen.

Der Mieter bzw. das Mitglied der Genossenschaft hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt und muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen. Weitere Details können Sie in § 7 der KWG-Satzung nachlesen.

Wichtige Informationen zum Umgang der Komposttonne hat die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH (GEG) zusammengestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Private oder kommunale Kinderspielplätze für Kinder bis zu 14 Jahren sind sowohl in reinen als auch in allgemeinen Wohngebieten (erst recht natürlich etwa in Mischgebieten) nach der Rechtsprechung baurechtlich nicht nur zulässig, sondern geboten. So werden gefahrlose Spielmöglichkeiten geschaffen, die nahe an den Wohnungen liegen, in denen Kinder leben. Bitte tolerieren Sie den Lärm von Kinderspielplätzen in Ihrer Nachbarschaft. Selbst wenn der Lärm, den spielende Kinder verursachen, manchmal schwer erträglich sein mag, ist er als Lebensäußerung unvermeidbar und deshalb in einem Wohngebiet der Nachbarschaft zuzumuten.

Schreien, Lachen, Weinen – wenn Kinder spielen, entsteht ein gewisser Lärmpegel. In einem Mehrparteienhaus ist Lärm durch Kinder im üblichen Umfang als ortsüblich anzusehen – auch dann, wenn der Lärm von einem Spielplatz ausgeht. Soweit dies nicht ausdrücklich durch Kennzeichnung untersagt ist, dürfen Kinder der Hausbewohner zusammen mit ihren Freunden auch auf gemeinschaftlichen Grundstücksflächen (z. B. auf Grünflächen oder im Garagenbereich) spielen.  Weitere Informationen finden Sie unter Lärm.

Die Haltung von Katzen ist ohne Zustimmung durch die KWG nicht gestattet. Wenn die Hausgemeinschaft keine Einwände erhebt, kann eine Katze in der Wohnung gehalten werden. Bitte beachten Sie: Es dürfen keine Geruchs- oder Geräuschbelästigungen für die Mitbewohner auftreten. Bitte verursachen Sie keine Verstopfungen in den Sanitärobjekten durch Katzenstreu. Verschmutzungen sollten Sie umgehend beseitigen. Außerdem haften Sie für Schäden, die durch die Katze verursacht wurden. Die Katze darf nicht zu Zuchtzwecken gehalten werden.

L

Ihr Lebensgefährte soll mit in die Wohnung einziehen? Dann bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Information, damit wir den Nachzug des Partners prüfen und offiziell erlauben können.

Lärmbelästigungen führen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermieter. Grundsätzlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung durch den Mieter, Geräte wie Fernseher, Radio oder Staubsauger, elektrische Küchengeräte o.ä., zu benutzen, auch wenn damit diverse Geräusche verbunden sind. Ebenso sind Sie als Mieter ohne weiteres berechtigt, Besuch zu empfangen und in der Wohnung zu feiern. Jedoch ist auf das Ruhebedürfnis der anderen Wohnungsmieter stets Rücksicht zu nehmen. Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, die die anderen übermäßig beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Unabhängig von bestimmten Ruhezeiten ist es zumutbar, Radio, Fernseher oder Stereoanlage stets in Zimmerlautstärke zu betreiben.

M

Sie dürfen als Mieter in Ihrer Wohnung musizieren, Musik hören und fernsehen. Allerdings dürfen Sie dabei die Nachbarn nicht stören. Dies gilt vor allen Dingen während der allgemeinen Ruhezeiten. In den Ruhezeiten muss auf jeden Fall Zimmerlautstärke eingehalten werden. Vermieter und Mieter können über das Musizieren im Mietvertrag entsprechende Vereinbarungen treffen.

Bitte beachten Sie, dass Müll nur in die dafür vorgesehenen Gefäße gehört. Bitte halten Sie auch die Mülltonnenstandplätze stets sauber. Nicht gesäuberte Tonnenstandplätze werden durch unsere Handwerker gesäubert. Die Kosten werden dann auf die Betriebskosten der jeweiligen Mieter umgelegt. Sollte die Tonnenkapazität nicht ausreichend oder zu hoch sein, ist eine Anpassung möglich. Wir bitten Sie als Mieter um Mithilfe, um das Wohnumfeld sauber zu halten.

Als Mitglied der KWG sind Sie ein Teil der Genossenschaft. Sie haben die Möglichkeit, auf Mitgliederversammlungen Ihre Wünsche und Anregungen zu diskutieren und können dort auch aktiv auf Entscheidungen Einfluss nehmen. Das schafft nicht nur eine große Transparenz und Fairness auf beiden Seiten, sondern führt dazu, dass die meisten KWGler sich mit ihrer Genossenschaft besonders identifizieren. Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter 05201 8157-0.

Der Mietvertrag (Nutzungsvertrag) regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Mieter und der KGW Halle. Der Vertrag muss dabei enthalten:

  • die Vertragsparteien
  • die genaue Bezeichnung der Wohnung
  • die vereinbarte oder bestimmbare Miete mit Nebenkosten
  • den Beginn des Mietverhältnisses
  • die Unterschriften der Vertragspartner

N

Notfälle sind z. B. Brände, Explosionen, Rohrbrüche, Wassereinbrüche, Abflussverstopfungen und Ausfälle der Elektroanlage des Hauses. Tritt in dem von Ihnen bewohnten Haus oder in Ihrer Wohnung ein solcher Notfall auf, melden Sie diesen bitte telefonisch über unseren 24-Stunden-Notruf: 05201 8157-0 oder direkt z. B. bei der Feuerwehr (Tel. 112). Bitte helfen Sie mit: Je eher Sie uns oder ggf. die Feuerwehr in solchen Situationen benachrichtigen, desto sicherer lassen sich Verletzungen vermeiden und umso geringer sind Schäden an Ihrem und unserem Eigentum.

P

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen richtet sich grundsätzlich nach den in der Hausordnung festgelegten Bestimmungen oder nach individuellen Vereinbarungen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Fahrzeugen nicht auf dem Hof, den Gehwegen und Grünflächen abstellen.

R

Die Ruhezeiten sind in der Hausordnung eindeutig geregelt. Diese gelten in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr sowie 13.00 bis 15.00 Uhr. In dieser Zeit sind z. B. Radios, Fernseher und Stereoanlagen nur in Zimmerlautstärke zu betreiben. Bohren, Hämmern usw. ist in dieser Zeit nicht gestattet.

Bei anhaltenden oder wiederholten Ruhestörungen verständigen Sie bitte die örtliche Polizei unter Tel. 110.

Wenn Sie Rohrbrüche oder Leckagen an wasserführenden Leitungen feststellen, rufen Sie bitte sofort unseren Notdienst an: Telefon 8157-0.

Im gesamten Wohnungsbestand der KWG wird die Schneeräumung und Abstumpfung von eisglatten Flächen zentral durch von uns beauftragte Firmen durchgeführt und mit den Betriebskosten abgerechnet. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die KWG unter 05201 8157-0.

Das Rauchen im Treppenhaus oder im Keller ist nicht gestattet, da andere Mieter sich dadurch belästigt fühlen können.
Dagegen ist das Rauchen auf dem Balkon der eigenen Wohnung grundsätzlich gestattet. Nachbarn können dieses nicht mit der Begründung verbieten, der Rauch dringe in die Wohnräume ein und mache sich dort belästigend bemerkbar.

S

Das Anbringen von Styroporplatten in der Wohnung ist untersagt, da dieses eine bauliche Veränderung der Wohnung darstellt. Außerdem gehen von Styroporplatten in einem Brandfall erhebliche Gesundheitsgefährdungen aus.

Bei Sturmschäden (abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, herabstürzende Dachpfannen u.a.m.) sind die Rettungsdienste ebenfalls unter Tel. 112 zu erreichen.

Wenn nur in ihrer Wohnung ganz oder teilweise der Strom ausfällt, rufen Sie bitte einen örtlichen Elektriker auf Ihre Kosten. Ist der Stromausfall im ganzen Haus, rufen Sie bitte den KWG-Notdienst unter 05201-8157-0.

Wie oft eine Straße gereinigt wird, legt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung fest. Die Höhe der Kosten, die uns die Stadtreinigung pro Haus für Straßenreinigung in Rechnung stellt, hängt u.a. von der Häufigkeit der Reinigung und von der Größe des Grundstückes ab. Diese Kosten gehören zu den Betriebskosten und beziehen sich nur auf öffentliche Straßen. Deshalb muss beispielsweise die Schnee- und Eisbeseitigung auf Gebäudezufahrten und Privatwegen an den Häusern separat erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter Räum- und Streupflicht.

Haben Sie kein ausreichendes Einkommen, so können Sie Geld als Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen – zum Beispiel weil Sie arbeitslos (Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV genannt), oder krank sind, eine Behinderung haben oder eine zu geringe Rente beziehen. Möchten Sie als Sozialhilfeempfänger umziehen, sollten Sie sich vor Abschluss des neuen Mietvertrages mit dem Jobcenter Nord des Kreises Gütersloh in Halle in Verbindung setzen, damit die neuen Wohnkosten auf Angemessenheit überprüft werden können. Die Adresse finden Sie hier.

Die KGW Halle bittet Sie als Mieter darum, folgende Sicherheitsbestimmungen zu beachten:

  • Die Haustür muss stets geschlossen gehalten werden. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen Besucher, der das Haus betritt oder verlässt, verantwortlich.
  • Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllen.
  • Kleinkrafträder, Mopeds, Motorroller aber auch E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – in den Miet-, Keller- und Nebenräumen untergestellt werden.
  • Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen wegen der Brandgefahr weder im Keller noch in den Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gegenstände wie Möbelstücke und Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben.
  • Das Betreten des Daches ist dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Zur fachgemäßen Anbringung von Außenantennen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
  • Das Grillen ist auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen nicht gestattet.
  • Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Balkonen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt.

Haben Sie Ihren Schlüssel verloren oder sich versehentlich ausgesperrt? Bitte wenden sie sich direkt an einen Schlüsseldienst, bspw. an die Tischlerei Falk Kobusch in Borgholzhausen, Tel. 05425 6631 (Stand 10/2024) oder an einen anderen Schlüsseldienst Ihrer Wahl. Wichtige Hinweise dazu: Gerade bei der Schlüsseldienst-Suche im Internet sind unter den ersten Treffern häufig auch überregionale Notdienste, die gar kein Geschäft vor Ort haben. Daraus können sich längere und damit teurere Anfahrtszeiten des Monteurs ergeben. Erfragen Sie gleich beim ersten Anruf, von wo der Monteur kommen wird. Prüfen Sie außerdem, ob eine lokale Anschrift im Impressum der Internetseite angegeben ist. Sehen Sie, wenn möglich, nach, ob unter der genannten Adresse überhaupt der angegebene Notdienst sitzt. Betrügerische Notdienste versuchen oft den Eindruck zu erwecken, ortsansässig zu sein, sind es dann aber nicht!

Als Mieter erhalten Sie die Schlüssel für Haus- und Wohnungstür sowie andere verschließbaren Räume. Wenn Sie zusätzliche Schlüssel benötigen (z. B. weil Sie eine große Familie sind), können Sie diese auf Ihre Kosten anfertigen lassen. Endet das Mietverhältnis, ist der Mieter verpflichtet, sämtliche Schlüssel (auch zusätzlich angefertigte) zurückzugeben. Fehlende Schlüssel sind der KGW Halle zu ersetzen.

Benachrichtigen Sie uns bitte sofort, wenn Sie einen Schaden in Ihrer Wohnung, im Haus oder in den Außenanlagen feststellen. Liegt uns Ihre Meldung vor, beauftragen wir einen Handwerker, der sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzt. Bitte ermöglichen Sie dem Handwerker zur verabredeten Zeit Zugang zu Ihrer Wohnung, um eine schnelle Schadenbeseitigung gewährleisten zu können. Natürlich nehmen wir Ihre Meldung auch telefonisch entgegen unter 05201 8157-0. Aber nachts und am Wochenende bitte nur die KWG-Hausmeister rufen, wenn es unbedingt nötig ist. Vielen Dank.

Nahezu alle Wohnungen der KWG sind mit einem schnellen Multimedia-Kabelanschluss ausgestattet. Daher ist die Installation von Satellitenschüsseln grundsätzlich nicht gestattet.

T

Sie können am Hauseingang, an Wohnungs- und Kellertür sowie am Briefkasten ein Namensschild anbringen. Ist das Mietverhältnis beendet und Sie ziehen aus, entfernen Sie bitte die von Ihnen angebrachten Schilder wieder. Um Unstimmigkeiten vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen die Beschilderung für Klingelanlage und Briefkasten zu verwenden, die von uns bei Mietvertragsbeginn für Sie angefertigt wurden. Wir möchten damit erreichen, dass die Wohnanlage ein einheitliches Erscheinungsbild bietet.

Die KWG renoviert planmäßig im Rahmen der Sanierung Treppenhäuser. Leider werden vor allem bei Umzügen leicht Wände oder Treppenhandläufe beschädigt. Der pflegliche Umgang mit dem Gemeingut sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein. Weitere Informationen zur Begehbarkeit der Treppenhäuser finden Sie hier.

Wenn bei ihnen das WC oder ein anderes Abflussrohr (Küche, Spül- und Waschmaschine) verstopft sein sollte und Schmutzwasser austritt, rufen Sie bitte den KWG-Notdienst. Wenn Sie die Verstopfung verursacht haben, müssen Sie auch die Kosten tragen!

Der Mietvertrag wird vererbt, er endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Vermieter und Erben haben das Recht zur Kündigung. Der Ehegatte des verstorbenen Mieters führt den Mietvertrag allein fort, muss den Vermieter aber vom Tod des Partners in Kenntnis setzen. Wollen zum Haushalt gehörende Familienangehörige nicht in den Mietvertrag eintreten, ist dieses dem Vermieter unmittelbar nach dem Tod des Mieters anzuzeigen.

U

Untermiete liegt vor, wenn Sie als Mieter die Wohnung – oder einen Teil davon – einem Dritten gegen Entgelt überlassen. Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wohnung nicht ohne die Erlaubnis der KWG Halle unter- oder weitervermieten.

Trotz aller Reinlichkeit kann es vorkommen, dass sich in der Wohnung Ungeziefer breit macht. Beugen Sie dem Eindringen von Schädlingen vor. Bewahren Sie Lebensmittel wie Mehl und Reis stets in gut verschließbaren Gläsern auf. Gegen feuchtigkeits- und Wärme liebende Tiere wie Asseln, Silberfische und Schaben hilft es, Räume gut trocken zu halten. Hat sich aber dennoch Ungeziefer in Ihrer Wohnung eingenistet, prüfen Sie vor dem Einsatz der „chemischen Keule“, ob es nicht andere Bekämpfungsmöglichkeiten gibt. Was Insekten tötet, kann auch für Menschen gefährlich sein.

Bei Unfällen mit Personenschäden rufen Sie bitte umgehend den Notruf 112.

Schädigen Überflutungen und Sturzregen sind die Feuerwehr und andere Rettungsdienste ebenfalls unter Tel. 112 zu erreichen.

W

Die Wohnungsabnahme dient dazu, die Wohnung bei Vertragsende dem Vermieter zu übergeben. Zum Termin der Wohnungsabnahme wird die Wohnung besichtigt, um dabei die Zählerstände der Verbrauchsgeräte für Heizung, Strom, Kaltwasser und Warmwasser abzulesen und um mögliche Mängel der Wohnung festzustellen. Der Zustand der Wohnung, evtl. noch vom Mieter zu erledigende Arbeiten sowie sämtliche Zählerstände werden in einem Protokoll festgehalten, das von Mieter und Vermieter unterschrieben wird. Abschließend werden sämtliche Wohnungs- und Hausschlüssel an den Vermieter übergeben.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu Ihren Wohnkosten, auf den Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben. Diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nicht selbständig in der Lage sind, eine angemessene Wohnung zu bezahlen, erhalten diesen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wohngeld kann grundsätzlich jeder Mieter beantragen, d. h. Mieter von öffentlich geförderten und von frei finanzierten Wohnungen. Studenten und Auszubildende gehen aber im Regelfall leer aus. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Wohngeldstelle prüft aufgrund der zu erbringenden Nachweise, ob die Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch erfüllt sind. Erforderliche Mieterbescheinigungen sind bei uns erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter Sozialhilfe.

Unter der Wohnfläche eines Raumes versteht man die Grundfläche. Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der Grundflächen der einzelnen Räume. Bei der Ermittlung der Wohnfläche werden nur die Wohnräume berücksichtigt (hierzu zählen auch die Abstellräume, wenn sie sich hinter der Wohnungsabschlusstür befinden). Außerhalb der Wohnung gelegene Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Garage und dergleichen werden für die Wohnfläche nicht berücksichtigt.

Möchten Sie eine preisgünstige Sozialwohnung mieten, müssen Sie mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) nachweisen, dass Sie zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt ist. Einen einkommensabhängigen WBS kann jeder volljährige Bürger für sich und seine Familie beantragen. Lebensgemeinschaften, die nachweisen, dass sie bereits mindestens ein Jahr einen gemeinsamen Haushalt führen, können ebenfalls einen gemeinsamen einkommensabhängigen WBS beantragen. Der WBS gilt nur für die Dauer eines Jahres und muss dann neu beantragt werden. Weitere Informationen zum WBS können auf dem Landesportal „Wir in NRW“ nachlesen.

Einmal im Jahr haben Sie als Mieter die Möglichkeit, Ihren Weihnachtsbaum an ausgeschilderten Plätzen zu entsorgen. Wahllos abgelegte Bäume verursachen zusätzliche Entsorgungskosten. Deshalb sollten Sie die Möglichkeit der geordneten Weihnachtsbaumentsorgung nutzen.

Alle technischen Einrichtungen in der Wohnanlage, wie z. B. Heizungen oder Aufzüge, werden regelmäßig gewartet. Wartungskosten sind umlagefähige Betriebskosten. Zur regelmäßigen Überprüfung melden sich die von uns beauftragten Firmen bei Ihnen rechtzeitig an.

Z

Die Miete für Wohnungen der KWG ist spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus zu zahlen. Die schwerwiegendste Folge des Verzuges ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Die Kündigung ist dann zulässig, (1) wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete – oder eines nicht unerheblichen Teils davon – in Verzug ist oder (2) wenn sich der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Verzug befindet und zwar in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht.

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Brandgefahr aktiv minimieren Kein offenes Feuer in der Wohnung, kein Rauchen im Bett oder die Herdplatten direkt nach dem Kochen ausstellen: Das sind die einfachsten Regeln, um die Brandgefahr zu minimieren. Allerdings entsteht ein Feuer laut dem deutschen Feuerwehrverband oft nicht durch die offensichtliche Flamme, sondern durch Fehlfunktionen elektrischer Geräte oder Überspannungen im Stromnetz. Diese…

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Ausgesperrt? Wir helfen weiter! Im Eifer des Gefechts ist es schnell passiert: Nur noch ein, zwei Kleinigkeiten hektisch aus der Wohnung geholt und dabei versehentlich den Schlüsselbund im Flur abgelegt. Fällt die Wohnungstür ins Schloss, wird das Ausmaß der Unachtsamkeit bewusst: Man hat sich ausgesperrt. Was nun? Im Idealfall liegt irgendwo ein Ersatzschlüssel zur eigenen…

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