Die KGW Halle bittet Sie als Mieter darum, folgende Sicherheitsbestimmungen zu beachten:

  • Die Haustür muss stets geschlossen gehalten werden. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen Besucher, der das Haus betritt oder verlässt, verantwortlich.
  • Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllen.
  • Kleinkrafträder, Mopeds, Motorroller aber auch E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – in den Miet-, Keller- und Nebenräumen untergestellt werden.
  • Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen wegen der Brandgefahr weder im Keller noch in den Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gegenstände wie Möbelstücke und Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben.
  • Das Betreten des Daches ist dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Zur fachgemäßen Anbringung von Außenantennen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
  • Das Grillen ist auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen nicht gestattet.
  • Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Balkonen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt.